Beschlussvorlage - 06/2025/50
Grunddaten
- Betreff:
-
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 "Solarpark Kargow - Unterdorf an der Bahn" - Billigung und Auslegung des Vorentwurfes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Kunstmann
- Einbringer:
- Frau Kunstmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kargow
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Entscheidung
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20.01.2026
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Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung beschließt/billigt den Vorentwurf über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Solarpark Kargow Unterdorf an der Bahn“, bestehend aus der Plansatzung mit Begründung und allen Anlagen.
- Die Gemeindevertretung beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB. Parallel dazu wird auch die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB durch Veröffentlichung im Internet (Homepage des Amtes und Bauleitplanserver) sowie Auslage im Amt durchgeführt.
- Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren voranzutreiben. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sind durchzuführen.
4. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Gemeindevertretung beschließt zur Durchführung des Planverfahrens die Verfahrensschritte nach den §§ 2a bis 4a BauGB an einen Dritten, hier:
SMB
Sebastian Müller
Dipl-Ing. (FH)
Wriezener Straße 36
16259 Bad Freienwalde zu übertragen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 07.10.2025 den Antrag der AD Kargow GmbH zwecks Errichtung und Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Kargow befürwortet und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 „Solarpark Kargow – Unterdorf an der Bahn“ der Gemeinde Kargow beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst in der Flur 1, Gemarkung Kargow in Gänze die Flurstücke 362/2, 366/2 und 373 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 367. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 28,9 ha. Bei der Vorhabenfläche handelt es sich um eine zurzeit landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche.
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung in das öffentliche Netz.
Die Photovoltaikfreiflächenanlage ist nur als zeitlich begrenzte Zwischennutzung zulässig. Als Folgenutzung wird die landwirtschaftliche Nutzung festgesetzt.
Für die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde.
Die entsprechende 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 2 BauGB.
Der Vorhabenträger hat in seinem Antrag die Kostenübernahme für das Bauleitplanverfahren zugesichert.
Der Vorentwurf über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Solarpark Kargow – Unterdorf an der Bahn“ der Gemeinde Kargow, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Anlagen wird zur frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden und zur öffentlichen Auslegung nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Gemeinde Kargow bestimmt.
Die öffentliche Auslegung kann gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen durchgeführt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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2 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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5
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(wie Dokument)
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2 MB
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6
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(wie Dokument)
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712,2 kB
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