20.01.2026 - 11 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 "Solarpar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt/billigt den Vorentwurf über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Solarpark Kargow Unterdorf an der Bahn“, bestehend aus der Plansatzung mit Begründung und allen Anlagen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB. Parallel dazu wird auch die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB durch Veröffentlichung im Internet (Homepage des Amtes und Bauleitplanserver) sowie Auslage im Amt durchgeführt.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren voranzutreiben. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sind durchzuführen.

      4. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt zur Durchführung des Planverfahrens die Verfahrensschritte nach den §§ 2a bis 4a BauGB an einen Dritten, hier:

 

                                                     SMB

                                                     Sebastian Müller

                                                     Dipl-Ing. (FH)

                                                     Wriezener Straße 36

                                                    16259 Bad Freienwalde                   zu übertragen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

8

8

0

0

Aufgrund von § 24 Abs. 1 KV M-V waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage