Beschlussvorlage - 10/2025/01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Torgelow am See beschließt die Einleitung des Vergabeverfahrens für das Bauvorhaben „Erschließung des B-Plans Nr. 4 An der alten Schlossgärtnerei“.

Es soll eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt werden. Als Zuschlagskriterium wird der Preis mit 100% bewertet. Auf die Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien wird verzichtet.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Torgelow am See plant im Ort Torgelow die Erschließung von 6 Grundstücken auf einer brachliegenden Fläche zwischen vorhandenen Bebauungen an der Dorfstraße. Grundlage ist der bestätigte Bebauungsplan Nr. 4 *An der Alten Schlossgärtnerei*.

 

Die erforderliche Genehmigung gemäß § 10 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) liegt mit Datum vom 08.01.2025 vor. Die erforderliche Wasserrechtliche Erlaubnis 662-NW-71144-82-2024 wurde am 18.12.2024 vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als untere Wasserbehörde erteilt.

 

Gem. § 22 Abs. 4a, S. 1 der Kommunalverfassung – KV M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung dieses Vergabeverfahrens. Im Zuge der Leistungsphase 3 wurde eine Kostenberechnung erarbeitet (sh. Anlage)

Als Zuschlagskriterium wird der Preis mit 100% bewertet. Nach formaler, rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung erfolgt dann die Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter.

 

Die Einleitung des Vergabeverfahrens erfolgt nach Bestätigung des Haushaltplanes mit Haushaltssatzung 2025.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

X

Ja, PSK

54101/09600000-15

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

280.000,00

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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