Beschlussvorlage - 30/2022/62

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die 1-Raum-Wohnung in der Schulstraße 12 in Groß Gievitz, 3.- Etage rechts instand zu setzen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die 1-Raum-Wohnung in der Schulstraße 12 im Ortsteil Groß Gievitz, 3.- Etage rechts ist zurzeit nicht bezugsfähig, da unter anderem im Wohnzimmer, Flur und in der Küche die Fußbodenbeläge erneuert werden müssen. Die Wogewa empfiehlt, vor der Vermietung, alle notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen ausführen zu lassen. Eine erste Schätzung ergibt Kosten in Höhe von ca. 14.000,00 Euro inklusive ggf. Herdlieferung und -anschluss. Ohne Herd belaufen sich die Kosten laut Schätzung auf ca. 13.400,00 €.

Entsprechend des Beschlusses 30/2020/27 vom 04.08.2020 trifft die Gemeindevertretung ab einer Wertgrenze von 10.000 Euro je Instandsetzungsfall Festlegungen gegenüber der Wohnungsverwaltung.

 

Auf dem Produktsachkonto 11408.52313 Unterhaltung der Gebäude kommunale Wohnungswirtschaft stehen mit Stand 16.12.2022 noch genügend finanzielle Mittel zur Verfügung, die auch ins Haushalts-Jahr 2023 übertragen werden können.

 

Da die Baumaßnahmen nicht über eine ordnungsgemäße Instandsetzung hinausgehen, erfolgt keine gesonderte Berechnung der durch die Wogewa erbrachten Leistungen (§ 2 Verwaltervertrag).

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, PSK

11408.52313

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten: ca. 14.000

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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