Beschlussvorlage - 06/2022/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3Hofseeblick der Gemeinde Kargow.

      Das Plangebiet umfasst das Flurstück 421 der Flur 2, Gemarkung Kargow.

Es werden folgende Ziele angestrebt:

Anpassung der Festsetzungen der Bepflanzung, Mitaufnahme einer Vorbehaltsfläche für Ausgleichsmaßnahmen, Anpassung der Festsetzung zum Bau der Straße und bauordnungsrechtliche Änderung der Dachneigung sowie die zusätzliche

Aufnahme der Möglichkeit zum Bau eines Tiny Houses.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Hofseeblick der Gemeinde Kargow in der vorliegenden Form. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der geänderte Entwurf der Satzung und der Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB  öffentlich auszulegen. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen.

 

  1. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Verfahrensschritte für das Bauleitplanverfahren werden nach §§ 2a bis 4a BauGB an einen Dritten, hier:    ign Melzer & Voigtländer Ingenieure PartG-mbB, Lloydstraße 3, 17192 Waren (Müritz) übertragen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Siehe Anlage 1 Erläuterungen zum Sachverhalt

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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