Beschlussvorlage - 06/2022/08

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt für die in der Anlage 1 dargestellten Flächen in der Gemarkung Kargow, Flur 1, Flurstück 365 und teilweise die Flurstücke 361, 362, 364, 366, 367 und 373 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem Planungsziel ein SondergebietPhotovoltaik auszuweisen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Kargow erhält die Bezeichnung:

Solarpark Kargow-Unterdorf 2“.

 

Der Aufstellungsbeschluss vom 14.12.2021 (Beschluss-Nr. 06/2021/75) wird somit gegenstandslos.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Vorhabenträger AQWISO GmbH beabsichtigt in der Gemeinde Kargow die Errichtung und den Betrieb von Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.12.2021, B 06/2021/75 wurde bereits ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Dieser wurde allerdings mit Abweichungen beschlossen. Die Hinweise aus dem Protokoll der Bauausschusssitzung vom 30.11.2021 sollten beachtet werden. Im Nachhinein haben sich, in Abstimmung mit dem Vorhabenträger, noch einige Fragestellungen dazu ergeben. Es ist daher erforderlich, mit einer erneuten Beschlussfassung den Geltungsbereich nochmal eindeutig festzulegen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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