Beschlussvorlage - 22/2022/04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt für die in der Anlage dargestellte Fläche (Geltungsbereich orange ausgefüllt) in der Gemarkung Hohen Wangelin, Flur 3, Teilflächen der Flurstücke 20/2 und 5/4, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem Planungsziel ein SondergebietPhotovoltaikanlage“ auszuweisen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.06 der Gemeinde Hohen Wangelin erhält die Bezeichnung:

Solarpark Knieper Weg“.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Firma solargrün GmbH, Saulheim beabsichtigt in der Gemeinde Hohen Wangelin die Errichtung und den Betrieb von Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.12.2021, B 22/2021/46 wurde das Vorhaben von der Gemeindevertretung bereits grundsätzlich befürwortet. Überplant werden teilweise die Flurstücke 20/2 und 5/4 in der Flur 3, Gemarkung Hohen Wangelin. Das Plangebiet ist ca. 38 ha groß. Die Lage ergibt sich aus dem in der Anlage dargestellten Kartenausschnitt. Die derzeit als Ackerland genutzten Flächen befinden sich südlich der Ortslage Hohen Wangelin, nördlich des Malkwitzer Sees, parallel zum Knieper Weg.

Die Planungshoheit verbleibt bei der Gemeinde. Ein Anspruch auf Erstellung des Bebauungsplanes entsteht aus diesem Aufstellungsbeschluss nicht (§ 1 Abs. 3 BauGB).

Zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen, sowie zur Tragung der Kosten würde ein entsprechender städtebaulicher Vertrag bzw. Durchführungsvertrag nach dem BauGB zwischen Gemeinde und Vorhabenträger (Solargrün GmbH) abgeschlossen werden. Des Weiteren wird eine Verpflichtung zum Rückbau der Anlagen nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung vertraglich festgehalten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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