Beschlussvorlage - 30/2022/06
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 "PV-Freiflächenanlage am Gutshaus Levenstorf"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Kunstmann
- Einbringer:
- Frau Kunstmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss Peenehagen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Peenehagen
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Entscheidung
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01.03.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Billigung des Vorentwurfs zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit per Auslegung, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
- Die Gemeindevertretung beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und diese um Stellungnahme zu bitten. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Auslage, verbunden.
- Dieser Beschluss und die Mitteilung über die Bereithaltung des Vorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, ist ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Gemeindevertretung beschließt zur Durchführung des Planverfahrens die Verfahrensschritte nach den §§ 2a bis 4a BauGB an einen Dritten, hier:
Landschaftsarchitekt
STEFAN PULKENAT
Fritz-Reuter Str. 32
17139 Gielow zu übertragen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Frankfurt Energy Holding GmbH stellte mit Schreiben 26.02.2021 den Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Am 12.10.2021 fasste die Gemeinde einen diesbezüglichen Aufstellungsbeschluss. Das Bauleitplanverfahren wurde somit eingeleitet. Ein erster Vorentwurf für den B-Plan Nr. 3 „PV-Freiflächenanlage am Gutshaus Levenstorf“ wurde erarbeitet. Es sollen die baurechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage geschaffen werden. Die planungsrechtliche Zulässigkeit wird über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB hergestellt. Im Rahmen der festgesetzten Nutzung sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.
Heute vorgelegt wird der Vorentwurf des VB-Plan Nr. 3. Mit diesem Vorentwurf werden die Öffentlichkeit und die Behörden frühzeitig über die allgemeinen Zwecke und Ziele der Planung unterrichtet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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717,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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761,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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