01.03.2022 - 5 Billigung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Peenehagen
- Datum:
- Di., 01.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Kunstmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Landschaftsarchitekt Herr Pulkenat stellt das Projekt mit einer Power Point Präsentation ausführlich da.
Die Kompensationsflächen müssen im Gemeindegebiet entstehen - Teiche in den Ortsteilen Groß Gievitz und Levenstorf ausbauen etc.
Ein betroffener Bürger verwies auf die Größe und Sichtbarkeit der PV- Anlage und reichte einen eigens erstellten Gestaltungsvorschlag ein. Dieser wird von der Gemeindevertretung / Bauausschuss und dem Amt SLW geprüft.
Im weiteren Verlauf folgten zahlreiche Meinungen, die das Für und Wider dieses Projektes beleuchteten.
Im Ergebnis sollte der Abstand zu Wohngebäuden, die geplante Größe der PV-Anlage, der landschaftliche Charakter, der Sichtschutz in Verbindung mit einer Heckenpflanzung und eine Obstbaumallee geprüft werden.
In diesem Zusammenhang werden auch die Fakten des Denkmalschutzes und die Meinung des Flächeneigentümers beachtet.
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Billigung des Vorentwurfs zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit per Auslegung, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und diese um Stellungnahme zu bitten. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Auslage, verbunden.
3. Dieser Beschluss und die Mitteilung über die Bereithaltung des Vorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, ist ortsüblich bekannt zu machen.
4. Die Gemeindevertretung beschließt zur Durchführung des Planverfahrens die Verfahrensschritte nach den §§ 2a bis 4a BauGB an einen Dritten, hier:
Landschaftsarchitekt
STEFAN PULKENAT
Fritz-Reuter Str. 32
17139 Gielow zu übertragen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
717,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
761,3 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|