Beschlussvorlage - 06/2021/75

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt für die in der Anlage 1 dargestellten Flächen in der Gemarkung Kargow, Flur 1, Flurstücke 373, 367, 365 und teilweise die Flurstücke 361 (Gemeinde), 362, 364 und 366 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem Planungsziel ein SondergebietPhotovoltaik auszuweisen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Kargow erhält die Bezeichnung:

Solarpark Kargow-Unterdorf 2“.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Vorhabenträger AQWISO GmbH beabsichtigt in der Gemeinde Kargow die Errichtung und den Betrieb von Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.10.2021, B 06/2021/16 wurde das Vorhaben bereits grundsätzlich befürwortet, jedoch sollte das Flurstücke 380, Flur 1, Gemarkung Kargow aus der bestehenden Planung entfernt werden. Diese Aufgabenstellung hat Aqwiso bereits berücksichtigt und sich dafür in westliche Richtung geringfügig erweitert (neuer Geltungsbereich -siehe Anlage 1). Das Flurstück 361 befindet sich in Eigentum der Gemeinde und wird nun auch teilweise in die Planung mitaufgenommen. Das vorgesehene Plangebiet erstreckt sich über einzelne, derzeit als Ackerland genutzte Flurstücke und wird ca. 36 Hektar groß sein.

Die Planungshoheit verbleibt bei der Gemeinde. Ein Anspruch auf Erstellung des Bebauungsplanes entsteht aus diesem Aufstellungsbeschluss nicht (§ 1 Abs. 3 BauGB).

Zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen, sowie zur Tragung der Kosten würde ein entsprechender städtebaulicher Vertrag bzw. Durchführungsvertrag nach dem BauGB zwischen Gemeinde und Vorhabenträger (Aqwiso GmbH) abgeschlossen werden. Des Weiteren wird eine Verpflichtung zum Rückbau der Anlagen nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung vertraglich festgehalten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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