Beschlussvorlage - 06/2021/16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB, auf den nachfolgend genannten Flächen, für die Nutzung als Freiflächen-Photovoltaikanlage (Sondergebiet Photovoltaik):

Gemarkung: Kargow

Flur:             1  

Flurstücke:  380, 373, 367, 365 (siehe Anlage)

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Vorhabenträger, AQUISO GmbH und bejulo GmbH, beabsichtigen auf den in dem beigefügten Lageplan bezeichneten Flächen (4 Flurstücke) mit einer Gesamtgröße von

ca. 42,14 ha, die Errichtung einer Freiflächen Photovoltaikanlage.

r die Umsetzung des Planungszieles ist das Plangebiet im vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Sondergebiet mit Zweckbestimmung Photovoltaik auszuweisen. Gleichzeitig wird die Änderung des Flächennutzungsplans beantragt.

 

Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Dies entscheidet sie in eigenem Ermessen. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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