Beschlussvorlage - 06/2021/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Begehren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Photovoltaikfreiflächenanlage Kargow - Unterdorf 2"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Kunstmann
- Einbringer:
- Frau Kunstmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Ordnung, Sicherheit und Umwelt Kargow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kargow
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Entscheidung
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21.09.2021
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19.10.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB, auf den nachfolgend genannten Flächen, für die Nutzung als Freiflächen-Photovoltaikanlage (Sondergebiet Photovoltaik):
Gemarkung: Kargow
Flur: 1
Flurstücke: 380, 373, 367, 365 (siehe Anlage)
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Vorhabenträger, AQUISO GmbH und bejulo GmbH, beabsichtigen auf den in dem beigefügten Lageplan bezeichneten Flächen (4 Flurstücke) mit einer Gesamtgröße von
ca. 42,14 ha, die Errichtung einer Freiflächen Photovoltaikanlage.
Für die Umsetzung des Planungszieles ist das Plangebiet im vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Sondergebiet mit Zweckbestimmung Photovoltaik auszuweisen. Gleichzeitig wird die Änderung des Flächennutzungsplans beantragt.
Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Dies entscheidet sie in eigenem Ermessen. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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941,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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