Beschlussvorlage - 06/2020/32

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB, r die nachfolgend genannten Flächen, für die Nutzung als Solarpark (Sondergebiet Photovoltaik):

Gemarkung:  Kargow

Flur:              2  

Flurstücke:   335, 336/1

Die Flächen liegen nördlich der Ortslage Kargow, westlich der Ortslage Gr Dratow und südlich der Bundestraße B 192.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die greentech projects GmbH, Warburgstraße 50, 20354 Hamburg begehrt r die in der Anlage ersichtlichen Flächen die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung von Solarmodulen - Solarpark Neu Schloen“. Das Projekt Solarpark Neu Schloen wird auf mehreren landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Gemarkung Neu Schloen und der Gemarkung Kargow, auf ca. insgesamt 91 ha Fläche geplant und erreicht eine Größe von ca. 107 MWp (Megawatt Peak elektrische Leistung des Solarkraftwerkes).

Die Inbetriebnahme des Parks ist, abhängig vom planungs- und baurechtlichen Verfahren, für Juni 2023 vorgesehen. here Informationen zur Lage und baulichen Ausführung sind der Anlage zu entnehmen. Durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Nutzung der Flächen als „Solarpark“ zulässig. Mit Fassung des Beschlusses zeigt die Gemeinde, dass Sie der Erstellung eines VB-Planes gemäß § 12 BauGB grundsätzlich positiv gegenüber steht. Die greentech projects GmbH kann die weiteren Planungsschritte einleiten, um einen Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwirken. Die Kosten für das Verfahren sind von der greentech projects GmbH zu tragen. Zu gegebener Zeit wird ein städtebaulicher Vertrag nach dem BauGB zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger abgeschlossen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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