19.10.2021 - 8 Begehren zur Aufstellung eines vorhabenbezogene...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister Herr Kagel zeigte ein Mitwirkungsverbot nach § 24 (1) KV M-V an, übergab die Sitzungsleitung dem Stellvertreter und nahm im Zuschauerbereich Platz.

 

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Abweichender Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB, für die nachfolgend genannten Flächen, für die Nutzung als Solarpark (Sondergebiet Photovoltaik):

Gemarkung:  Kargow

Flur:              2  

Flurstücke:   335, 336/1

Die Flächen liegen nördlich der Ortslage Kargow, westlich der Ortslage Groß Dratow und südlich der Bundestraße B 192.

Dieses Projekt wird nur umgesetzt, wenn die Gemeinde Schloen-Dratow ihr Projekt als Gesamtprojekt umsetzt. Es soll keine Insellösung entstehen.

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Abstimmungsergebnis:

GemV.-Soll:

anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

8

6

5

0

1

Der Bürgermeister Herr Kagel war gemäß § 24 (1) KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Nach erfolgter Beschlussfassung nahm der Bürgermeister am Sitzungstisch Platz und übernahm wieder die Sitzungsleitung.

 

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Anlagen zur Vorlage