Beschlussvorlage - 30/2020/28

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung äert zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 82Walter-Rathenau-Straße der Stadt Waren (Müritz) keine Anregungen und Hinweise. Wahrzunehmende öffentliche Belange der Gemeinde werden durch die vorliegende Planung nicht berührt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) hat in Ihrer Sitzung am 27.05.2020 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 82Walter-Rathenau-Straße einschließlich Begründung gebilligt.

Das Plangebiet liegt im Westen des Stadtgebietes Waren (Müritz), nördlich der Müritz, sowie südlich der B192. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 82 sowie die westlich angrenzenden Brachflächen, die dem Bebauungsplan Nr. 76 *Am Volksbad* zugeordnet sind, liegen innerhalb der Bebauung des Bebauungszusammenhangs, der Walther-Rathenau-Straße, der Straße Am Volksbad und der Röbeler Chaussee (B192).

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 67/7 und teilweise 72 der Flur 13 Gemarkung Waren.

 

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und schafft innerhalb seines Geltungsbereiches die planungsrechtliche Voraussetzung für die Nutzung des brach liegenden ‚inneren Grundstücks (Flurstück 67/7) für das Wohnen im Wohngebiet.

 

Die weiteren Planungsunterlagen mit Begründung liegen dem Bürgermeister bzw. dem Ausschussvorsitzenden vor.

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Finanz. Auswirkung

 

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