Beschlussvorlage - 33/2025/67

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. die Prüfung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs: 1 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.

2. die Abwägungsergebnisse der in der Anlage beigefügten Abwägungsunterlagen. Die beigefügte Anlage 1 – frz. Abwägungstabelle BP 17 Sommerstorf ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

Der von der Gemeindevertretung am 03.12.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde in der Zeit vom 27.01.2025 bis zum 02.03.2025 öffentlich ausgelegt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren beteiligt.

Während der öffentlichen Auslegung wurden von den Bürgern keine Hinweise oder Anregungen geäußert. Die Gemeinde geht davon aus, dass etwaige Belange nicht betroffen sind.

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und wie anliegend ersichtlich im vorliegenden Abwägungsvorschlag behandelt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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