Beschlussvorlage - 06/2025/27

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den anliegenden Entwurf (Planzeichnung) des vohabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6 “Solarpark Kargow Unterdorf 2” sowie den dazu gehörenden Vorhaben- und Erschließungsplan in der vorliegenden Form. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Satzung einschließlich der Begründung und Umweltbericht mit Anhängen sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen, im Amt auszulegen und die Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

  1. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

  

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Sachverhalt

Die Gemeinde fasste am 08.03.2022 einen Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 "Solarpark Kargow Unterdorf 2". Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB, im Regelverfahren aufgestellt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand am 20.09.2022 in Form einer Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 wurde im Zeitraum vom 20.01. - 19.02.25 durchgeführt. Nach Auswertung aller eingegangenen Stellungnahmen wurde der Vorentwurf überarbeitet und in den heute vorliegenden Entwurf geändert.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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