Beschlussvorlage - 31/2025/14

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den anliegenden 3. Nachtrages zum städtebaulichen Vertrag mit der Schloen PV GmbH. Mit diesem Nachtrag werden Regelungen zur Unterhaltung des Gewässers II. Ordnung – verrohrter Graben L 84 - vereinbart.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Schloen-Dratow hat am 17.06.2022 zum Vorhaben B-Plan Nr. 6 „Solarpark am Schmachthägener Wald“ einen städtebaulichen Vertrag mit der o.g. Investorin abgeschlossen. Diese begehrte die Baurechtschaffung zum Bau einer Freiflächensolaranlage. Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes wurde zuerst der Graben L84 (Gewässer II. Ordnung) vom Vorhabenträger saniert. Da diese Sanierung nicht von einem Fachplaner begleitet und im nachhinein Mängel festgestellt wurden, ist es notwendig geworden hierzu weitere vertragliche Regelungen zu treffen. Der Vorhabenträger übernimmt nun für die gesamte Nutzungszeit (Nutzung für Freiflächensolaranlage) die Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit des Grabens, siehe Anlage.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

X 

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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