Beschlussvorlage - 31/2025/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025/2026

mit dem dazugehörigen Haushaltsplan.

 

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Sachverhalt

Nach § 45 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Haushaltsplanes, den Höchstbetrag der Kassenkredite, die nachrichtliche Angabe der Steuersätze (Hebesätze), den Betrag der Verpflichtungsermächtigungen sowie die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen.

Der Haushaltsplan, der Bestandteil der Haushaltssatzung ist, ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er ist nach Maßgabe der Kommunalverfassung MV für die Haushaltswirtschaft verbindlich. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben.

Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde durch die Finanzverwaltung des Amtes anhand der vorliegenden Unterlagen aufgestellt und mit dem Finanzausschuss der Gemeinde ausführlich besprochen. Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025/2026 mit dem dazugehörigen Haushaltsplan.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, PSK

EHH/FHH

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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