Beschlussvorlage - 22/2025/08

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt

1. den als Anlage beigefügten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 05 „Solarpark Liepen“ (Anlage 1), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) gemäß § 10 BauGB als Satzung.

Die beigefügte Begründung zum Bebauungsplan einschließlich des Umweltberichtes wird gebilligt. Die beigefügten Anlagen 1 - 9 sind Bestandteil des Beschlusses.

2. Der Beschluss über den Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zu machen (nach der Genehmigung); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

3. Die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, soweit sie Stellungnahmen abgegeben haben und deren Belange von der Planung berührt werden, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

4.  Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 05 ist zur Genehmigung beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gem. § 10 Abs. 2 BauGB vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

   

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Sachverhalt

Der Satzungsbeschluss ist der letzte Schritt im Planverfahren. Der Bebauungsplan wird somit rechtwirksam. Nach Ausfertigung, Genehmigung und Bekanntmachung im Landkurier erlangt dieser Rechtskraft. Baurecht ist durch die Gemeinde somit geschaffen, der Vorhabenträger kann sein Vorhaben umsetzen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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