Beschlussvorlage - 22/2025/06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den anliegenden Durchführungsvertrag mit der JUWI GmbH, Energie-Allee 1 55286 Wörrstadt, zum VB-Plan Nr. 05 „Solarpark Liepen“ in der heute vorliegenden Form, nebst allen Anlagen (u.a. Vorhaben- und Erschließungsplan).

 

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Sachverhalt

Mit dem Durchführungsvertrag zum VB-Plan Nr. 05 verpflichtet sich der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer festgelegten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten.

Der Durchführungsvertrag ist eines der drei Kernelemente eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Es besteht eine Nachweispflicht des Vorhabenträgers über seine finanzielle Leistungsfähigkeit. Er muss zur Durchführung des Vorhabens bereit und in der Lage sein (siehe Nachweis Creditreform). Ein weiteres Element des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes stellt der Vorhaben- und Erschließungsplan dar. Dieser muss das konkrete Vorhaben, einschließlich der Erschließung, erschöpfend darstellen und beschreiben (Vorhaben- und Erschließungsplan befindet sich ebenfalls in der Anlage). 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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