Beschlussvorlage - 30/2024/56

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger sowie Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Entwurfsbeteiligung entsprechend der anliegend dargestellten Ergebnisse in der Abwägungstabelle zu behandeln.

Anregungen wurden zur Kenntnis genommen, geprüft und entsprechend der anliegenden Abwägungstabelle bearbeitet. Die anliegende Abwägungsentscheidung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den überarbeiteten Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Alt Schönau (Stand 12/2024) in der heute vorliegenden Fassung. Der Entwurf der Begründung einschließlich aller Anhänge wird ebenfalls in der vorliegenden Fassung gebilligt.

  

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung einschließlich der Begründung mit allen Anlagen sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen, im Amt auszulegen und die Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 13.04.2021 beauftragte die Gemeinde das Planungsbüro A&S mit der Erstellung/Änderung der Abrundungssatzung Alt Schönau.

Im Laufe der Gespräche zur Satzungsänderung sowie Darstellung der vorhandenen städtebaulichen Situation, wurde der Auftrag des Planungsbüros mit Beschluss vom 14.11.2022 erweitert, um zusätzlich noch einige derzeitige Außenbereichsflächen in den Innenbereich integrieren zu können.

 

Im Ergebnis der Absprachen und Beauftragungen der Gemeinde wurde dann am 05.12.2023 die Aufstellung und die Auslegung der erarbeiteten Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Alt Schönau gebilligt und die Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden von der Gemeinde beschlossen (Auslegung und TÖB-Beteiligung vom 19.02. - 22.03.2024).

 

Nach anschließender Sichtung der eingegangenen Stellungnahmen war im Ergebnis die Überarbeitung des Entwurfes mit der dazu gehörenden Begründung notwendig. Daraus resultierend ist auch eine erneute Beteiligungsrunde erforderlich geworden. Alle Stellungnahmen und Vorschläge zur Abwägung sind in der anliegenden Abwägungstabelle zu finden. 

 

Der überarbeitete Entwurf ist von der Gemeinde nun erneut zu billigen und der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange vorzustellen. 

Die Änderungen zum ersten Entwurf sind in der Begründung grün dargestellt. 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...