Beschlussvorlage - 06/2025/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung 2025 mit dem dazugehörigen Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025.

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Sachverhalt

Nach § 45 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Haushaltsplanes, den Höchstbetrag der Kassenkredite, die nachrichtliche Angabe der Steuersätze (Hebesätze), den Betrag der Verpflichtungsermächtigungen sowie die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen.

Der Haushaltsplan, der Bestandteil der Haushaltssatzung ist, ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er ist nach Maßgabe der Kommunalverfassung MV für die Haushaltswirtschaft verbindlich. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde durch die Finanzverwaltung des Amtes anhand der vorliegenden Unterlagen aufgestellt und mit dem Finanzausschuss der Gemeinde ausführlich besprochen. Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2025 mit dem dazugehörigen Haushaltsplan.

 

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Finanz. Auswirkung

Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen ergeben sich aus dem der Haushaltssatzung beigefügten Ergebnis- und Finanzhaushalte 2025.

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, PSK

  EHH/FHH

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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