Beschlussvorlage - 30/2025/16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, die im Genehmigungsbescheid des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (Anlage 1) vom 06.08.2024 (AZ: 2437/2024-502) genannten Maßgaben und Auflagen zu erfüllen (Beitrittsbeschluss).

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zum vB-Plan Nr. 3 in der heute vorliegenden Form (Anlage 2). Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

vorgenommene Änderung der Satzung:

  • redaktionelle Änderungen/Ergänzungen zur Berichtigung der Verfahrensvermerke und Vervollständigung der Präambel
  • Zusätzliche Aufnahme unter den Festsetzungen des Bebauungsplanes, dass im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig sind, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat.

 

  1. Die Satzung über den vB-Plan Nr. 3 wird gemäß § 10 Abs. 2 i.V.m. § 8 Abs. 2 Satz 2, Abs.3 Satz 2 und Abs. 4 BauGB zur Genehmigung beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte eingereicht. Die Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungs-planes nach § 10 Abs. 3 BauGB darf erst nach Bestätigung der Erfüllung der Maßgaben und Auflagen entsprechend der gesetzlichen Vorschriften und gemäß den Bestimmungen der Hauptsatzung der Gemeinde Peenehagen vorgenommen werden. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

  

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Sachverhalt

Mit Schreiben des Landkreises vom 06.08.2024 (Anlage 1) wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 3 mit Maßgaben, Auflagen und Hinweisen genehmigt:

 

Unter den Festsetzungen zur baulichen Nutzung ist der Satz, dass im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig sind, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat, zu ergänzen.

 

Die Präambel und die Verfahrensvermerke sind anzupassen.

 

Weiterhin sind die zwei Flächen für die externen Ausgleichsmaßnahmen (Bluthänfling/Grauammer und für den Schreiadler) grundbuchlich zu sichern. Der Nachweis ist noch vor dem Satzungsbeschluss (Beitrittsbeschluss) zu erbringen.

Die Dienstbarkeiten für die externen Ausgleichsflächen wurden zwischenzeitlich beurkundet und befinden sich in den Anlagen 4 und 5 dieses Beschlusses.

 

Die Maßgaben und Auflagen wurden daher erfüllt. Der Satzungsbeschluss ist sodann neu zu fassen. Den vorgenannten Maßgaben des Bescheides vom 06.08.2024 wird somit beigetreten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 keine

 

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Anlagen

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