Beschlussvorlage - 10/2025/05
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Funktionsträger in der Gemeindefeuerwehr Torgelow am See
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Denny Rosen
- Einbringer:
- Herr Rosen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Haupt- und Finanzausschuss Torgelow am See
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Torgelow am See
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Entscheidung
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24.03.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung - FwEntschVO M-V) vom 11. Dezember 2023 (GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 2131-1-13) über die Entschädigung von Funktionsträger der Gemeindefeuerwehr Torgelow am See.
Die Aufwandsentschädigung wird nach der o.g. Verordnung ab 01.04.2025 gezahlt.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird wie folgt festgesetzt:
Gemeindewehrführer: 200,00 € monatlich
Stellvertreter des Gemeindewehrführer: 100,00 € monatlich
Gerätewart: 50,00 € monatlich
Sachverhalt
Gemäß § 10 Abs. 1 Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015 sind die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren ehrenamtlich tätig. Sie haben jedoch nach § 11 BrSchG M-V Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und auf unentgeltliche Dienst- und Schutzbekleidung. Zudem regelt die Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung - FwEntschVO M-V), dass dem in der Verordnung aufgeführten Personenkreis Aufwandsentschädigungen bis zur angeführten Höhe in Geld zu zahlen sind. Damit sind sämtliche erhöhte Aufwendungen ehrenamtlicher Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren gleich welcher Art abgegolten. Dies betrifft in erster Linie die Gemeindewehrführung sowie Personen mit besonderen Aufgaben wie insbesondere Ausbilderinnen und Ausbilder, Geräte- und Jugendfeuerwehrwarte sowie Leiterinnen und
Leiter von Einsatzabteilungen. Des Weiteren können für spezielle Tätigkeiten gesonderte Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. Die Höhe der Entschädigungen wird durch Beschluss der jeweiligen obersten Dienstbehörde bestimmt und in monatlichen Pauschalbeträgen festgesetzt. Nachdem die Entschädigungspauschalen seit dem Erlass der FwEntschVO M-V am 28. November 2013 bislang unverändert geblieben waren, wurde eine Überarbeitung der FwEntschVO M-V seitens der Begünstigten angeregt. So sollten unter anderem die entsprechenden Beträge für die Aufwandsentschädigungen aber auch für den Lohnausfall der selbständig Tätigen auf externen Wunsch deutlich über den Inflationsausgleich hinaus angehoben werden. Gemäß der nunmehr vorliegenden Feuerwehrentschädigungsverordnung vom 11. Dezember 2023 (GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 2131-1-13) werden ab dem 01.01.2024 folgende Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger vorgegeben:
Gemeindewehrführer/in: 250,00 € monatlich
stellv. Gemeindewehrführer/in: 125,00 € monatlich
Jugendfeuerwehrwart/in: 125,00 € monatlich
Gerätewart/in: 100,00 € monatlich
Bei der Höhe der Entschädigung soll insbesondere berücksichtigt werden: die Gebietsgröße und die Einwohnerzahl des Zuständigkeitsbereiches, einsatztaktische Besonderheiten des Zuständigkeitsbereiches, die Art und Größe der Feuerwehrabteilungen und der
Feuerwehren, die Anzahl der Einsatzfahrzeuge, die Bereitstellung von Dienstfahrzeugen für Dienstfahrten jeglicher Art, die Bereitstellung von dienstlichen Mobil- und Festnetztelefonen sowie einem Internetzugang (auch in Feuerwehrhäusern und Geschäftsstellen) und die Möglichkeit der Nutzung von Geschäftsstellen und Verwaltungen für Verwaltungsarbeiten. Die Funktionsträger der Gemeindefeuerwehr Torgelow am See erhalten, gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung gegenwärtig eine monatliche Aufwandsentschädigung wie folgt:
Gemeindewehrführer: 170,00 € monatlich
stellv. Gemeindewehrführer: 85,00 € monatlich
Unter Berücksichtigung der für die Bemessung der Aufwandsentschädigungen vorgegebenen Kriterien der FwEntschVO M-V empfiehlt die Verwaltung, die monatlichen Pauschalbeträge zur Höhe der Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger sowie für Personen mit besonderen Aufgaben in der der Gemeindefeuerwehr Torgelow am See künftig wie folgt festzusetzen:
Gemeindewehrführer: 200,00 € monatlich
Stellvertreter des Gemeindewehrführer: 100,00 € monatlich
Gerätewart: 50,00 € monatlich
Die jährlichen Kosten für die zu zahlenden Aufwandsentschädigungen der Funktionsträger beliefen sich im Haushalt der Gemeinde Jabel bislang auf jährlich 3.060,00 €. Die zu erwartenden jährlichen Kosten für die Aufwandsentschädigungen der Funktionsträger betragen, sofern die Gemeindevertretung dem Beschluss zustimmt, 4.200,00 €. Diese Mittel wurden bereits in der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2024 sowie für die Folgejahre berücksichtigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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59,2 kB
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