24.03.2025 - 8 Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Funkti...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister Herr Metz und der Gemeindevertreter Herr Baaken zeigen ein Mitwirkungsverbot nach § 24 (1) KV M-V an. Der Bürgermeister übergibt die Sitzungsleitung der Stellvertreterin und beide nehmen im Zuschauerbereich Platz.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung - FwEntschVO M-V) vom 11. Dezember 2023 (GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 2131-1-13) über die Entschädigung von Funktionsträger der Gemeindefeuerwehr Torgelow am See.
Die Aufwandsentschädigung wird nach der o.g. Verordnung ab 01.04.2025 gezahlt.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird wie folgt festgesetzt:

Gemeindewehrführer:                                   200,00 € monatlich

Stellvertreter des Gemeindewehrführer:       100,00 € monatlich

Gerätewart:                                                     50,00 € monatlich 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

5

5

0

0

Aufgrund von § 24 Abs. 1 KV M-V waren zwei Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Nach erfolgter Beschlussfassung nimmt der Bürgermeister Herr Metz und der Gemeindevertreter Herr Baaken am Sitzungstisch Platz. Anschließend übernimmt der Bürgermeister wieder die Sitzungsleitung.

 

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Anlagen zur Vorlage