Beschlussvorlage - 22/2024/47
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Abweichung von den Zielen der Raumordnung zum VB-Plan Nr. 6 "Solarpark Knieper Weg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Kunstmann
- Einbringer:
- Frau Kunstmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Wangelin
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Entscheidung
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19.11.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt den anliegenden Antrag auf Abweichung von den Zielen der Raumordnung beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit einzureichen.
Es geht um die Genehmigung einer Abweichung von den Zielen der Raumordnung, um im Bauleitplanverfahren zum Bau eines Solarparkes (VB-Plan Nr. 6) auf Ackerflächen weiter voran kommen zu können.
Der Beschluss der Gemeinde vom 15.10.24 (Nr. 22/2024/30) wird somit aufgehoben (die Anlage 1 bzw. der Zielabweichungsantrag wurde in der Zwischenzeit geändert).
Sachverhalt
Zum unten stehenden Sachverhalt hatte die Gemeinde bereits am 15.10.24 einen Beschluss gefasst. Leider war als Anlage zum Beschluss ein falscher bzw. nicht überarbeiteter Zielabweichungsantrag (Aussichtsplattform noch enthalten). Nach Überarbeitung des Antrages ist hierüber nun von der Gemeindevertretung erneut zu entscheiden.
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des VB-Planes Nr. 6 „Solarpark Knieper Weg“ ist es erforderlich einen Antrag auf Abweichung von den Zielen der Raumordnung zu stellen, denn dieser Bebauungsplan entspricht derzeit nicht dem übergeordneten Raumordnungsplan. Die Raumordnung sieht Solaranlagen derzeit nur in einem 110 m breiten Streifen entlang von Autobahnen, Schienenwegen oder Bundesstraßen sowie auf Konversionsflächen (Abraumflächen, alte Mülldeponien etc.) vor. Der Raumordnungsplan soll überarbeitet werden, jedoch ist dies ein langwieriger Prozess. Im Rahmen der Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien, ist es daher unter bestimmten Voraussetzungen möglich „Zielabweichungsanträge“ zu stellen bzw. werden diese nach Erfüllung der vom Landtag festgelegten Kriterien ggf. genehmigt. Hauptkriterien für die Bewilligung solcher Anträge sind
niedrige Bodenpunkte, Beteiligung der Bürger, finanzielle Beteiligung der Gemeinden und die Aufwertung der Natur durch naturschutzfachliche Projekte, so dass am Ende für die Gemeinden, die Solaranlagen Vor-Ort bewilligen, ein starker „Mehrwert“ zu spüren ist. Der Antrag wurde vom Vorhabenträger ausformuliert (solargrün) und die Erfüllung der einzelnen Kriterien mit dem Bürgermeister (aus der vergangenen Legislaturperiode) abgestimmt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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