Beschlussvorlage - 24/2024/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung äußert zum Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 05 „Solarpark Liepen“ der Gemeinde Hohen Wangelin keine Anregungen und Hinweise.

Wahrzunehmende öffentliche Belange der Gemeinde werden durch die vorliegende Planung nicht berührt.

 

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Sachverhalt

Die Juwi AG, Wörnstadt (Vorhabenträger) hat bei der Gemeinde die Aufstellung eines Bebauungsplans beantragt. Diesen Antrag hat die Gemeinde befürwortet und nun einen Entwurf erarbeitet. Alle Nachbargemeinden haben die Möglichkeit hierzu eine Stellungnahme abzugeben, denn Bauleitpläne benachbarter Gemeinden sind aufeinander abzustimmen. Hierbei sind auch die Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche zu beachten.

Zum Vorentwurf hatte die Gemeinde Klocksin am 31.08.2021 keine Anregen und Hinweise geäußert.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 05 „Solarpark Liepen” verfolgt die Zielstellung der Errichtung einer Freiflächensolaranlage.

 

Die vollständigen Planunterlagen können unter: https://www.amt-slw.de/seite/271503/bauleitplanung.html eingesehen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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