Beschlussvorlage - 22/2024/09
Grunddaten
- Betreff:
-
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 "Solarpark Liepen" - Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Kunstmann
- Einbringer:
- Frau Kunstmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Ausschuss für Bau, Ordnung, Sicherheit und Umwelt Hohen Wangelin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Wangelin
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Entscheidung
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04.06.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 05 „Solarpark Liepen“ wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2024 beschlossen. Der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2024 gebilligt.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 05 „Solarpark Liepen“ einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan mit Begründung und Umweltbericht mit Anhängen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichung bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
- Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 26.05.2020 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Wangelin die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 05 „Solarpark Liepen“ beschlossen.
Nach der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte die Erstellung der Entwurfsunterlagen unter Berücksichtigung der eingegangenen Hinweise und Anregungen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen.
Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichung ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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890,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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548,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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5 MB
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6
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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7
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(wie Dokument)
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7,8 MB
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8
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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9
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(wie Dokument)
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7,9 MB
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