Beschlussvorlage - 31/2024/03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung äußert zum Entwurf der “Klarstellungs- und Ergänzungssatzung” der Gemeinde Peenehagen, OT Alt Schönau keine Anregungen und Hinweise.

Wahrzunehmende öffentliche Belange der Gemeinde werden durch die vorliegende Planung nicht berührt.

 

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Sachverhalt

Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Alt Schönau wurde von der Gemeinde aufgestellt, um einerseits den Innenbereich (im Zusammenhang bebauten Ortsteil) deklatorisch festzulegen und andererseits um 3 Teilflächen im Außenbereich nun zusätzlich in den Innenbereich mitaufzunehmen und somit als “Ergänzungsflächen” einer  zukünftigen Bebauung zuzuführen (Baulandschaffung). Die vollständigen Planunterlagen können unter: https://www.amt-slw.de/seite/271503/bauleitplanung.html (Gemeinde Peenehagen - Klarstellungs- und Ergänzungssatzung) eingesehen werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 keine

 

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Anlagen

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