Beschlussvorlage - 31/2023/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung äußert zum geänderten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Hofseeblick“ der Gemeinde Kargow keine Anregungen und Hinweise.

Wahrzunehmende öffentliche Belange der Gemeinde werden durch die vorliegende Planung nicht berührt.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Kargow hat am 06.06.2023 den geänderten Entwurf der 1. Änderung des B-Plan Nr. 3 „Hofseeblick“ gebilligt und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden beschlossen.

Die während der Auslegung des ursprünglichen Entwurfes vom 01.08. - 05.09.2022 eingegangenen Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen wurden in die Planunterlagen eingearbeitet bzw. ergänzt, so dass eine erneute Auslegung erforderlich ist. Es wurden u.a. Änderungen zu artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen, Eintragung von Bodendenkmälern, Festsetzung der max. Firsthöhe und Anpassungen der Erschließung vorgenommen.

Um den Papieraufwand zu reduzieren, können die Unterlagen zum Entwurf mit Planzeichnung und Begründung auf der Homepage des Amtes, unter www.amt-slw.de/Verwaltung und Politik/Bauleitplanung/Gemeinde Kargow - 1.Änderung B-Plan Nr.3 „Hofseeblick“ eingesehen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 keine

 

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Anlagen

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