Beschlussvorlage - 22/2023/04
Grunddaten
- Betreff:
-
Begehren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Errichtung einer Solaranlage hinter dem Ortseingangsbereich Hohen Wangelin"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Kunstmann
- Einbringer:
- Frau Kunstmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Bau, Ordnung, Sicherheit und Umwelt Hohen Wangelin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Wangelin
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Entscheidung
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14.03.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung erklärt, dass Sie dem Grunde nach mit dem Vorhaben zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der nachfolgend genannten Fläche einverstanden ist:
Gemarkung Hohen Wangelin, Flur 3, Flurstück 5/6, Größe: 20,3266 ha.
Ein Beschluss über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens kann erst nach Konkretisierung des Vorhabens gefasst werden (konkreter Geltungsbereich, beabsichtigte Modulfläche, Projektvorstellung durch den Vorhabenträger etc.).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Herr Dr. Christoph Frankenheim aus Hamburg begehrt für die in der Anlage ersichtlichen Flächen, die sich in seinem Eigentum befinden, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung einer Solaranlage - „Sondergebiet Photovoltaik“. Vorhabenträger wird höchstwahrscheinlich die Green Deer Solarpark Hohen Wangellin GmbH & Co. KG sein. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung ins öffentliche Netz. Gleich neben seiner Fläche befindet sich der Geltungsbereich des VB-Planes Nr. 6, Vorhabenträger ist Solargrün (siehe anliegende Flurkarte orange und rot dargestellt). Da das Landesraumentwicklungsprogramm PV-Anlagen auf Ackerflächen nicht vorsieht, ist ein Antrag auf Abweichung von den Zielen der Raumordnung notwendig (das Ergebnis ist offen). Außerdem befindet sich das Grundstück in einem Landschaftsschutzgebiet. Auch hier ist ein Antrag zur Herausnahme notwendig der ergebnisoffen ist.
Mit Fassung des Beschlusses zeigt die Gemeinde, dass Sie dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenübersteht. Herr Dr. Frankenheim kann die weiteren Planungsschritte einleiten, um einen Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwirken.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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591,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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961,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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922,5 kB
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