Beschlussvorlage - 30/2023/04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von 300,00 € von der E.DIS Netz GmbH, Stavenhagener Straße 42a, 17139 Malchin.

 

Zuwendungszweck: Ausflug Kinderfeuerwehr Groß Gievitz

 

Der Spender, die Spendenhöhe und ggf. der Zuwendungszweck werden gemäß § 44 (4) KV M-V in einem jährlichen Bericht öffentlich bekannt gegeben und der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V dürfen Zuwendungen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung.

 

In diesem Fall warb die Bürgermeisterin eine Spende von der E.DIS Netz GmbH, Stavenhagener Straße 42a, 17139 Malchin in Höhe von 300,00 €r die Kinderfeuerwehr zur Unterstützung des Ausfluges der Kinderfeuerwehr in das Müritzeum Waren ein.

 

Die Gemeindevertretung hat nun über die Annahme zu beschließen.

hrlich wird ein Bericht erstellt, in welchem die Geber (Spender), die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Dieser wird der Rechtsaufsichtsbehörde übersendet und öffentlich bekannt gegeben.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

X

Nein

 

Ja, PSK

30/12601.46291

30/12601.52920

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in € 300,00

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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