Beschlussvorlage - 30/2023/04
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende für die FFw
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Denny Rosen
- Einbringer:
- Herr Rosen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Bereit
|
|
Finanzausschuss Peenehagen
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Peenehagen
|
|
|
|
28.02.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von 300,00 € von der E.DIS Netz GmbH, Stavenhagener Straße 42a, 17139 Malchin.
Zuwendungszweck: Ausflug Kinderfeuerwehr Groß Gievitz
Der Spender, die Spendenhöhe und ggf. der Zuwendungszweck werden gemäß § 44 (4) KV M-V in einem jährlichen Bericht öffentlich bekannt gegeben und der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V dürfen Zuwendungen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung.
In diesem Fall warb die Bürgermeisterin eine Spende von der E.DIS Netz GmbH, Stavenhagener Straße 42a, 17139 Malchin in Höhe von 300,00 € für die Kinderfeuerwehr zur Unterstützung des Ausfluges der Kinderfeuerwehr in das Müritzeum Waren ein.
Die Gemeindevertretung hat nun über die Annahme zu beschließen.
Jährlich wird ein Bericht erstellt, in welchem die Geber (Spender), die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Dieser wird der Rechtsaufsichtsbehörde übersendet und öffentlich bekannt gegeben.
