Beschlussvorlage - 30/2023/03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Haushaltssatzung 2023 mit dem dazugehörigen Haushaltsplan r das Haushaltsjahr 2023.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 45 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Haushaltsplanes, den Höchstbetrag der Kassenkredite, die Steuersätze (Hebesätze), den Betrag der Verpflichtungsermächtigungen sowie die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen. Der Haushaltsplan, der Bestandteil der Haushaltssatzung ist, ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er ist nach Maßgabe der Kommunalverfassung MV r die Haushaltswirtschaft verbindlich. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde durch die Finanzverwaltung des Amtes anhand der vorliegenden Unterlagen aufgestellt und mit dem Finanzausschuss der Gemeinde ausführlich besprochen. Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2023 mit dem dazugehörigen Haushaltsplan.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen ergeben sich aus dem der Haushaltssatzung beigefügten Ergebnis- und Finanzhaushaltes 2023.

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Anlagen

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