Beschlussvorlage - 06/2022/42
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende für die FFw
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Denny Rosen
- Einbringer:
- Herr Rosen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Finanzausschuss Kargow
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kargow
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13.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von 2000,00 € von der Firma Udo Drews Installation GmbH, Birkenweg 1 in 17192 Kargow
Zuwendungszweck: Spende für Bekleidung und Ausrüstung FFw Kargow
Der Spender, die Spendenhöhe und ggf. der Zuwendungszweck werden gemäß § 44 (4) KV M-V in einem jährlichen Bericht öffentlich bekannt gegeben und der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V dürfen Zuwendungen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung.
In diesem Fall warb der Bürgermeister eine Spende von der Firma Udo Drews Installation GmbH, Birkenweg 1 in 17192 Kargow in Höhe von 2000,00 € für Bekleidung und Ausrüstung für die Freiwillige Feuerwehr Kargow ein.
Die Gemeindevertretung hat nun über die Annahme zu beschließen.
Jährlich wird ein Bericht erstellt, in welchem die Geber (Spender), die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Dieser wird der Rechtsaufsichtsbehörde übersendet und öffentlich bekannt gegeben.
