Beschlussvorlage - 06/2022/42

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von 2000,00 € von der Firma Udo Drews Installation GmbH, Birkenweg 1 in 17192 Kargow

Zuwendungszweck: Spende für Bekleidung und Ausrüstung FFw Kargow

Der Spender, die Spendenhöhe und ggf. der Zuwendungszweck werden gemäß § 44 (4) KV M-V in einem jährlichen Bericht öffentlich bekannt gegeben und der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V dürfen Zuwendungen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung.

In diesem Fall warb der Bürgermeister eine Spende von der Firma Udo Drews Installation GmbH, Birkenweg 1 in 17192 Kargow in Höhe von 2000,00 €r Bekleidung und Ausrüstung für die Freiwillige Feuerwehr Kargow ein.

Die Gemeindevertretung hat nun über die Annahme zu beschließen.

hrlich wird ein Bericht erstellt, in welchem die Geber (Spender), die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Dieser wird der Rechtsaufsichtsbehörde übersendet und öffentlich bekannt gegeben.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

X

Nein

 

Ja, PSK

06/12601.23151

06/12601.08270

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in € 2000,00

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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