Beschlussvorlage - 06/2022/41
Grunddaten
- Betreff:
-
Befürwortung eines Hörgartens an der Federower Hörspielkirche
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Christine Herring
- Einbringer:
- Frau Herring
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Jugend, Schule, Kultur, Sport Kargow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kargow
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Entscheidung
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13.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Befürwortung für die Einrichtung eines Hörgartens an der Federwoer Hörspielkirche durch den Träger der Hörspielkirche, die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Waren St. Marien. Ein solcher Hörgarten wäre eine Bereicherung der ländlichen Infrastruktur und des touristischen Angebotes der Gemeinde.
Der Gemeinde Kargow entstehen für das Projekt keine Kosten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Pastor Marcus Wenzel von der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Waren St. Marien hat am 24.11.2022 einen Antrag an die Gemeinde Kargow für die Errichtung eines Hörgartens an der Federower Hörspielkirche gestellt.
Die Kirchengemeinde Waren St. Marien ist Betreiber der Hörspielkirche in Federow. Mit einem Hörgarten im Außenbereich, der mit verschiedenen Klangspielegeräten in der lauten Zeit für die leisen Töne sensibilisieren soll, möchte die Kirchengemeinde Einheimische und Gäste zum Verweilen an und in der Kirche einladen. Der Aufbau der ersten Geräte wird aus dem GAK-Regionalbudget gefördert. Für die Antragstellung bzw. die Auszahlung der Mittel bedarf es eines unterstützenden Votums der Gemeinde Kargow.
Dieses Projekt wird maximal 20.000,00 € kosten. Davon werden knapp 16.000,00 € aus dem GAK-Regionalbudget gefördert. Die restlichen Mittel bringt die Kirchengemeinde auf. Der Gemeinde Kargow entstehen für das Projekt keine Kosten.
