Beschlussvorlage - 22/2022/31
Grunddaten
- Betreff:
-
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 08 "Freiflächensolaranlage an der L 204" - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Kunstmann
- Einbringer:
- Frau Kunstmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Bereit
|
|
Ausschuss für Bau, Ordnung, Sicherheit und Umwelt Hohen Wangelin
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Hohen Wangelin
|
Entscheidung
|
|
|
|
25.10.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt für die in der Anlage dargestellte Fläche (Geltungsbereich rot umrandet) in der Gemarkung Hohen Wangelin, Flur 2, Flurstücke 115/ und 13/35, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem Planungsziel ein Sondergebiet „Photovoltaikanlage“ auszuweisen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.08 der Gemeinde Hohen Wangelin erhält die Bezeichnung:
„Freiflächensolaranlage an der L204“.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Firma WI Energy GmbH aus Trier beabsichtigt in der Gemeinde Hohen Wangelin die Errichtung und den Betrieb von Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
Überplant werden die Flurstücke 11/5 und 13/35 in der Flur 2, Gemarkung Hohen Wangelin. Das Plangebiet ist ca. 25 ha groß. Die Lage ergibt sich aus dem in der Anlage dargestellten Kartenausschnitt. Die Flächen werden gegenwärtig als Ackerland genutzt. Da Ackerflächen im Raumordnungsprogramm nicht für die Erzeugung erneuerbarer Energien vorgesehen sind, muss zunächst ein Antrag auf Abweichung von den Zielen der Raumordnung von der Gemeinde gestellt werden.
Erst nach Entscheidung über diesen sogenannten „Zielabweichungsantrag“ durch das Energieministerium kann das Bauleitplanverfahren, nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses, weitergeführt werden. Das Grundstück gehört der Heidelberger Sand und Kies GmbH, die zusammen mit der WI Energy den zukünftig erzeugten Strom direkt für den Kiestagebau Vor-Ort verwenden möchte (Eigenstromanlagenbau). Statt einer Pacht für die Nutzung des Grundstückes werden ca. 50% des Stromes an die Heidelberger Sand und Kies GmbH abgegeben. Die Fläche befindet sich süd - östlich des Werksgeländes der Heidelberger Sand und Kies GmbH und unterhalb/entlang der Straße L204.
Die Planungshoheit verbleibt bei der Gemeinde. Ein Anspruch auf Erstellung des Bebauungsplanes entsteht aus diesem Aufstellungsbeschluss nicht (§ 1 Abs. 3 BauGB).
Zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen, sowie zur Tragung der Kosten würde ein entsprechender städtebaulicher Vertrag bzw. Durchführungsvertrag nach dem BauGB zwischen Gemeinde und Vorhabenträger („WI Energy“) abgeschlossen werden. Des Weiteren wird eine Verpflichtung zum Rückbau der Anlagen nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung vertraglich festgehalten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
103,3 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
152,9 kB
|
