Beschlussvorlage - 22/2022/30

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt für die in der Anlage dargestellte Fläche (Geltungsbereich rot umrandet) in der Gemarkung Hohen Wangelin, Flur 2, Flurstücke 7/8 und 11/4 (teilweise), die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem Planungsziel ein SondergebietPhotovoltaikanlage“ auszuweisen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.07 der Gemeinde Hohen Wangelin erhält die Bezeichnung:

Freiflächensolaranlage ehem. Kiesabbaufläche“.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Firma WI Energy GmbH aus Trier beabsichtigt in der Gemeinde Hohen Wangelin die Errichtung und den Betrieb von Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Überplant werden teilweise die Flurstücke 7/8 und 11/4 in der Flur 2, Gemarkung Hohen Wangelin. Das Plangebiet ist ca. 28 ha groß. Die Lage ergibt sich aus dem in der Anlage dargestellten Kartenausschnitt. Die Flächen werden gegenwärtig als Kiesabbauflächen genutzt und unterliegen dem Bergrecht (bestätigter Hauptbetriebsplan Bergamtes Stralsund). Erst nach Entlassung der Flächen aus dem Bergrecht wird der Bebauungsplan rechtskräftig. Der Entlassungsantrag muss vom Vorhabenträger erst noch gestellt werden. Hierbei handelt es sich um ein separates Verfahren.  

Das Grundstück gehört der Heidelberger Sand und Kies GmbH die zusammen mit der WI Energy den zukünftig erzeugten Strom direkt für den weiteren Kiestagebau verwenden möchte (Eigenstromanlagenbau). Statt einer Pacht für die Nutzung des Grundstückes werden ca. 50% des Stromes an die Heidelberger Sand und Kies GmbH abgegeben. Die Fläche befindet sich süd - östlich des Werksgeländes der Heidelberger Sand und Kies GmbH und oberhalb der Straße L204.

Die Planungshoheit verbleibt bei der Gemeinde. Ein Anspruch auf Erstellung des Bebauungsplanes entsteht aus diesem Aufstellungsbeschluss nicht (§ 1 Abs. 3 BauGB).

Zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen, sowie zur Tragung der Kosten würde ein entsprechender städtebaulicher Vertrag bzw. Durchführungsvertrag nach dem BauGB zwischen Gemeinde und Vorhabenträger (WI Energy) abgeschlossen werden. Des Weiteren wird eine Verpflichtung zum Rückbau der Anlagen nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung vertraglich festgehalten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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