Beschlussvorlage - 30/2022/41

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die gesetzlich geltende Umsatzsteuer dem Pacht-/Mietzins für Garagenstellflächen hinzuzurechnen.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Einführung des § 2b im Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend neu geordnet. Damit unterliegen ab 01.01.2023 alle Umsätze der öffentlichen Hand grundsätzlich der Umsatzbesteuerung. Eine Ausnahme von der Umsatzsteuerpflicht besteht für Kommunen nur dann, wenn sie eine Tätigkeit ausübt, die ihr im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegt und insofern eine Behandlung als Nichtunternehmen nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde.

Alle Erträge wurden durch eine externe Firma analysiert und hinsichtlich einer Steuerpflicht überprüft. Hierunter fallen auch die Einnahmen aus der Vermietung/Verpachtung von Garagen-/stellflächen. Die Gemeinde hat aktuell 44 laufende Garagenpacht/-mietverträge.

 

Die Vermietung/Verpachtung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen ist nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG umsatzsteuerpflichtig. Es muss nun grundsätzlich entschieden werden, wie die Umsatzsteuer an die Vertragspartner weitergegeben werden soll.

 

Entsprechend der Ausführungen in der Anlage zum Beschluss empfehlen wir, dass die Umsatzsteuer, wie vom Gesetz vorgesehen, vom Vertragspartner getragen wird, um dem Leitgedanken der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie gerecht zu werden.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja, bei Beibehaltung der Pachthöhe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

x

Nein

 

Ja, PSK

11400.44110003

 

 

 

 

 

 

 

 

Mindereinnahmen HH 2023:  445,06

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...