Beschlussvorlage - 06/2022/34
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Weitergabe der Umsatzsteuer - Überlassung Fischerreirecht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Katrin Richter
- Einbringer:
- Frau Richter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Finanzausschuss Kargow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kargow
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Entscheidung
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04.10.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Wie bereits mit der Vorlage 06/2022/33 informiert, wurden alle Einnahmen der Gemeinde analysiert. Dabei wurden auch die Einnahmen aus der Überlassung des Fischereirechts als steuerpflichtig ermittelt. Auch hier muss nun grundsätzlich entschieden werden, wie die Umsatzsteuer an die Vertragspartner weitergegeben werden soll. Die Gemeinde verpachtet aktuell 2 x das Fischerreicht und erzielt hier Pachteinnahmen in Höhe von 166,66 Euro/Jahr.
Finanzielle Auswirkungen bei Weitergabe der Umsatzsteuer an Vertragspartner:
Einnahme:………………198,33 Euro
davon:
Ertrag:………………….. 166,66 Euro (bleibt im Haushalt der Gemeinde, wie Vorjahr)
Umsatzsteuer: ………… 31,67 Euro (wird ans Finanzamt abgeführt)
Finanzielle Auswirkungen bei Beibehaltung des Pachtzinses:
Einnahme:………………166,66 Euro
davon:
Ertrag: …………………..140,05 Euro (bleibt im Haushalt der Gemeinde)
Umsatzsteuer:………… 26,61 Euro (wird ans Finanzamt abgeführt)
die Beibehaltung des Pachtzinses führt zu einer Ertragsminderung von 26,61 Euro/Jahr im Haushalt der Gemeinde
Wir empfehlen, dass die Umsatzsteuer, wie vom Gesetz vorgesehen, vom Vertragspartner getragen wird, um dem Leitgedanken der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie gerecht zu werden.
