Beschlussvorlage - 06/2022/34

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die gesetzlich geltende Umsatzsteuer dem Pachtzins für die Überlassung des Fischerreirechts hinzuzurechnen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Wie bereits mit der Vorlage 06/2022/33 informiert, wurden alle Einnahmen der Gemeinde analysiert. Dabei wurden auch die Einnahmen aus der Überlassung des Fischereirechts als steuerpflichtig ermittelt. Auch hier muss nun grundsätzlich entschieden werden, wie die Umsatzsteuer an die Vertragspartner weitergegeben werden soll. Die Gemeinde verpachtet aktuell 2 x das Fischerreicht und erzielt hier Pachteinnahmen in Höhe von 166,66 Euro/Jahr.

 

Finanzielle Auswirkungen bei Weitergabe der Umsatzsteuer an Vertragspartner:

 

Einnahme:………………198,33 Euro

davon:

Ertrag:…………………..  166,66 Euro  (bleibt im Haushalt der Gemeinde, wie Vorjahr)

Umsatzsteuer:  …………   31,67 Euro  (wird ans Finanzamt abgeführt)

 

Finanzielle Auswirkungen bei Beibehaltung des Pachtzinses:

 

Einnahme:………………166,66 Euro

davon:

Ertrag: …………………..140,05 Euro  (bleibt im Haushalt der Gemeinde)

Umsatzsteuer:…………   26,61 Euro  (wird ans Finanzamt abgeführt)

 

       die Beibehaltung des Pachtzinses führt zu einer Ertragsminderung von 26,61 Euro/Jahr im Haushalt der Gemeinde

 

Wir empfehlen, dass die Umsatzsteuer, wie vom Gesetz vorgesehen, vom Vertragspartner getragen wird, um dem Leitgedanken der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie gerecht zu werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja, bei Beibehaltung der Pachthöhe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

x

Nein

 

Ja, PSK

11400.441100xx

 

 

 

 

 

 

 

 

Mindereinnahmen HH 2023:  26,61

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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