Beschlussvorlage - 22/2022/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundstücksangelegenheit - Kaufinteresse "alte Feuerwehrgarage"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Katrin Richter
- Einbringer:
- Frau Richter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Finanzausschuss Hohen Wangelin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Wangelin
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Entscheidung
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14.06.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die alte Feuerwehrgarage in der Friedenstr. 15 a in Hohen Wangelin liegt ein Kaufantrag vor. Da ein Gebäude immer Bestandteil eines Grundstückes ist (§ 94 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB), könnte das Gebäude nur in Verbindung mit dem Grundstück veräußert werden; hier das Flurstück 48/24, Flur 1, Gemarkung Hohen Wangelin.
Mit Beschluss 22/2012/36 vom 16.04.2013 hatte die Gemeinde bereits einen Veräußerungswunsch für diesen Vermögensgegenstand geäußert. Seitdem befinden sich die entsprechenden Anlagegüter (Grundstück, Außenanlage und Gebäude) im Umlaufvermögen und unterliegen nicht der Abschreibung.
Nach § 56 Absatz 4 Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde Vermögensgegenstände veräußern, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht benötigt. Ob die Gemeinde einen Vermögensgegenstand mehr benötigt, entscheidet sie nach verantwortungsvoller Prüfung in eigenem Ermessen.
Mit diesem Beschluss soll zunächst geklärt werden, ob von Seiten der Gemeinde dem Grunde nach weiterhin eine Verkaufsabsicht für Grundstück und Gebäude besteht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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495,6 kB
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