Beschlussvorlage - 22/2022/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt das mit der alten Feuerwehrgarage bebaute Flurstück 48/24 in der Flur 1, Gemarkung Hohen Wangelin zu veräußern.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die alte Feuerwehrgarage in der Friedenstr. 15 a in Hohen Wangelin liegt ein Kaufantrag vor. Da ein Gebäude immer Bestandteil eines Grundstückes ist (§ 94 Bürgerliches Gesetzbuch BGB), könnte das Gebäude nur in Verbindung mit dem Grundstück veräert werden; hier das Flurstück 48/24, Flur 1, Gemarkung Hohen Wangelin.

 

Mit Beschluss 22/2012/36 vom 16.04.2013 hatte die Gemeinde bereits einen Veräußerungswunsch für diesen Vermögensgegenstand geäußert. Seitdem befinden sich die entsprechenden Anlagegüter (Grundstück, Außenanlage und Gebäude) im Umlaufvermögen und unterliegen nicht der Abschreibung.

 

Nach § 56 Absatz 4 Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde Vermögensgegenstände veräußern, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht benötigt. Ob die Gemeinde einen Vermögensgegenstand mehr benötigt, entscheidet sie nach verantwortungsvoller Prüfung in eigenem Ermessen.

 

Mit diesem Beschluss soll zunächst geklärt werden, ob von Seiten der Gemeinde dem Grunde nach weiterhin eine Verkaufsabsicht für Grundstück und Gebäude besteht.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja, siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

x

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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