Beschlussvorlage - 30/2022/17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den anliegenden, geänderten Entwurf des Bebauungsplanes in der vorliegenden Form. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind erneut nach    § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Es wird bestimmt, dass nur zu den geänderten Sachverhalten Stellungnahmen abgegeben werden können. Da die Änderung nur geringfügig ist, wird die Stellungnahme verkürzt. Die verkürzte Auslegung erfolgt vom 04.07.-18.07.2022. Die Veröffentlichung der Auslegung erfolgt im Landkurier Nr. 06/22 mit Erscheinungsdatum 25.06.2022. 

 

  1. Die von dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

 

  1. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
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Sachverhalt

Sachverhalt:

-          siehe Erläuterung in der Anlage

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

 

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €  

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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