Beschlussvorlage - 30/2022/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme Kleinzuwendung Jost Reinhold Stiftung 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Kati Heinsel
- Einbringer:
- Frau Heinsel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Peenehagen
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Entscheidung
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14.06.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf eine Zuwendung nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter angenommen werden. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung.
In diesem Fall liegt als Grundlage die Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei Kleinzu-
wendungen zwischen dem Amt Seenlandschaft Waren und der Jost Reinhold Stiftung, neu vom 10.01.2018, vor.
Die Gemeindevertretung hat nun über die Annahme zu beschließen. Die Verwendung der
Mittel muss ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke dienen und darf den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten.
Jährlich wird ein Bericht erstellt, in welchem die Geber (Spender), die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Dieser wird der Rechtsaufsichtsbehörde übersendet und öffentlich bekannt gegeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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305,8 kB
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