Beschlussvorlage - 30/2022/14

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme der Kleinzuwendung Jost Reinhold Stiftung in Höhe von 4.215,87 €.

 

Zuwendungszweck: Entsprechend der Verteilung in der Anlage 1

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf eine Zuwendung nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter angenommen werden. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung.

In diesem Fall liegt als Grundlage die Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei Kleinzu-

wendungen zwischen dem Amt Seenlandschaft Waren und der Jost Reinhold Stiftung, neu vom 10.01.2018, vor.

Die Gemeindevertretung hat nun über die Annahme zu beschließen. Die Verwendung der

Mittel muss ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke dienen und darf den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten.

hrlich wird ein Bericht erstellt, in welchem die Geber (Spender), die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Dieser wird der Rechtsaufsichtsbehörde übersendet und öffentlich bekannt gegeben.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

x

Nein

PSK, entspr.

Anlage

 

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

Kein/e außer-/überplanmäßiger

Aufwand/Auszahlung, da zweck-

gebunde Einnahme

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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