Beschlussvorlage - 06/2022/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der Kooperationsvereinbarung MÜRITZ rundum zu unterzeichnen und somit dem Projekt zum 01.07.2022 beizutreten

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gästekarte MÜRITZ rundum ermöglicht Übernachtungsgästen aus den Partnergemeinden in der Hauptsaison (01.04. - 31.10.) kostenlos die Busse rund um die Müritz zu nutzen. Die derzeitigen Vertragspartner der Kooperationsvereinbarung MÜRITZ rundum haben am 01.04.2022 einstimmig die Aufnahme der Gemeinde Kargow in das Projekt beschlossen, sollte Kargow seinerseits eine Beitrittserklärung abgeben. Der Tourismusverband ist stellvertretend für die Vertragspartner berechtigt die „1. Änderung der Kooperationsvereinbarung“ mit der Gemeinde Kargow zu schließen. MÜRITZ rundum agiert nach dem Solidarprinzip, dass pro Gast 41,73 Cent in einen gemeinsamen Topf gezahlt werden aus dem der Tarifausgleich, Lückenschlüsse in den Verkehren usw. für alle Gäste der Projektgemeinden finanziert werden können.

Leistungen für die Gemeinde:

Die Übernachtungsgäste können mit Erhalt der Gästekarte einschließlich des Abreisetages die Nationalparklinie (Linien 009, 010) , den dat Bus zwischen Waren (Müritz) und Rechlin (Linien 010, 011, 012), den Stadtverkehr Waren (Müritz) (Linien 02, 03 sowie die Citylinie), den „Kleinen Stadtverkehr Röbel/Müritz“, die Linie 025 zwischen Rechlin und Mirow und vom 01.08. - 31.08. den dat Bus bis Neubrandenburg (Linie 012) nutzen.

Die Weisse Flotte Müritz gewährt Gästekarteninhabern einen Rabatt auf die einzelne Fahrt.

Der Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte e.V. erstellt die Gästekarte und Fahrplanbroschüre und kümmert sich um deren Lieferung. Des Weiteren wird Kargow in der Fahrplanbroschüre (ab 2023) und ab Beitrittsdatum auf der Website von MÜRITZ rundum beworben. Weiterhin stellt der Tourismusverband von Juni September Busbegleiter, die zur Information für die Gäste in den Bussen unterwegs sind.

In einem Jahr auflaufende Mehreinnahmen werden solidarisch im Lenkungsausschuss, bestehend aus allen Vertragspartnern verteilt, z.B. für den Einkauf weiterer Verkehrsleistungen.

Kargow wird als vollwertiges Mitglied im Lenkungskreis aufgenommen und hat eine von sieben gleichberechtigten Stimmen.

Leistungen von der Gemeinde:

Die Gemeinde leitet 41,73 Cent pro kurabgabepflichtige Übernachtung an das Projekt weiter, um die oben genannten Leistungen zu finanzieren. Der Abrechnungszeitraum reicht vom 01.04. bis 31.10 eines jeden Jahres.

Im Beitrittsjahr startet die Berechnung mit dem Datum des Vertragsbeginns von MÜRITZ rundum.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

X

Ja, PSK

06/57503.5643

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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