Informationsvorlage - 06/2022/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Information / Sachverhalt:

Die Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Kargow wurde am 08.03.2022 durch die Gemeindevertretung beschlossen und wurde am 10.03.2022 auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren veröffentlicht. Im § 6 Stellen gemäß Stellenplan der Haushaltssatzung hat sich ein Schreibfehler ergeben. Die Vollzeitäquivalente beträgt nicht 2,3375 VzÄ sondern 2,35 VzÄ. Dieser Schreibfehler wurde korrigiert und die Haushaltssatzung wurde somit am 05.04.2022 nochmals auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren veröffentlicht. Dieser Schreibfehler hat keinerlei Konsequenzenr die Gemeinde. Die korrigierte Haushaltssatzung ist gemäß dem Schreiben vom 05.04.2022 Rechtsaufsichtliche Stellungnahme zum Haushalt der unteren Rechtsaufsichtbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte der Gemeindevertretung anzuzeigen, was mit dieser Informationsvorlage erfolgt.

 

Des Weiteren ist gemäß 43 Abs. 6 und 7 der Kommunalverfassung M-V der Ergebnishaushalt und der Finanzhaushalt in jedem Jahr in Planung und in Rechnung auszugleichen. Kann der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, hat die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Da mit dem Haushalt 2022 der Gemeinde Kargow im Finanzplanungszeitraum kein Haushaltsausgleich erreicht wird, ist in den kommenden Jahren voraussichtlich ein Haushaltssicherungskonzept durch die Gemeindevertretung zu beschließen.

Die Abteilung Finanzen des Amtes Seenlandschaft Waren sowie die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte empfehlen daher ein frühzeitiges Gegensteuern aus haushaltswirtschaftlicher Sicht um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht zu gefährden.

 

Somit sollte die Gemeinde bereits ab 2022 Einsparungen im freiwilligen Bereich, eine Aufwands- und Auszahlungsminimierung (nur absolut notwendige Kosten) und eine Ertrags- und Einzahlungserhöhung anstreben.  

 

 

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Anlagen

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