Beschlussvorlage - 22/2022/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung als Nachbargemeinde gemäß § 2 Absatz 2 BauGB; B-Plan Nr. 4 "Ferienhof Neu Dobbin" der Gemeinde Dobbin-Linstow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Kunstmann
- Einbringer:
- Frau Kunstmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Bau, Ordnung, Sicherheit und Umwelt Hohen Wangelin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Wangelin
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Entscheidung
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05.04.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Dobbin-Linstow hat am 01.03.2022 den Vorentwurf des B-Plans Nr. 4 mit der Begründung gebilligt und festgelegt, dass die frühzeitigen Beteiligungen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen sind.
Das vorgesehene Plangebiet befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Die Errichtung einer Ferienanlage gehört nicht zu den nach § 35 privilegierten Vorhaben. Zur Realisierung ist ein Bebauungsplan erforderlich.
Die Aufstellung des B-Plan Nr. 4 „Ferienhof Neu Dobbin“ dient der städtebaulichen Neuausrichtung der ehemaligen Ferienanlage eines Baumaschinenbetriebes aus Ludwigslust. Das Plangebiet liegt in einer landwirtschaftlich geprägten Umgebung und grenzt an die Gemeindestraße an. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung der zwei bestehenden Gebäude und einem beschädigten Gebäude zu einem touristischen Ferienhof mit landwirtschaftlichen Nutzungskomponenten geschaffen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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148,8 kB
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