Beschlussvorlage - 22/2022/08

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung äert zum Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 6Energiepark Großbelin der Gemeinde Dobbin-Linstow keine Anregungen und Hinweise. Wahrzunehmende öffentliche Belange der Gemeinde werden durch die vorliegende Planung nicht berührt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Dobbin-Linstow hat am 01.03.2022 die Vorentwürfe der 3. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplan Nr. 6 Energiepark Großbelin“ mit der Begründung gebilligt und festgelegt, dass die frühzeitigen Beteiligungen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen sind.

Mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird seit dem 17.10.2020 westlich der BAB 19 und nördlich der Gemeindestraße nach Großbelin ein Sondergebiet Photovoltaik und Kiesabbau ausgewiesen. Nach rund zehnmonatiger Bauzeit ist dort im Juli 2021 ein Solarpark mit einer Nennleistung von 80 Megawatt Peak ans Netz gegangen.

r den Plangeltungsberiech der 3. Änderung des F-Planes werden sonstige Sondergebiete mit der Zweckbestimmung SO Photovoltaik und ein kleineres Gewerbegebiet GE ausgewiesen.

Auf der gewerblichen Fläche ist eine „Power-to-X“-Anlage geplant. Das X kann z.B. Wasserstoff sein, der als Treibstoff für den landwirtschaftlichen Betrieb in Großbelin dienen kann. Der bei Sonnenschein erzeugte Strom (Power) soll per Elektrolyse in einen anderen Energieträger (X), wie z.B. Wasserstoff, umgewandelt werden.

Die vollständigen Unterlagen zu dem genannten Planvorhaben (Planzeichnung und Begründung) sind einmal komplett an den   rgermeister übergeben worden, um den Papieraufwand gering zu halten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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