Beschlussvorlage - 22/2022/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung als Nachbargemeinde gemäß § 2 Absatz 2 BauGB; 3. Änderung des F-Planes und Aufstellung B-Plan Nr. 6 "Energiepark Groß Bäbelin" der Gemeinde Dobbin-Linstow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Kunstmann
- Einbringer:
- Frau Kunstmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Ausschuss für Bau, Ordnung, Sicherheit und Umwelt Hohen Wangelin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Wangelin
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Entscheidung
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05.04.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung äußert zum Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 6 „Energiepark Groß Bäbelin“ der Gemeinde Dobbin-Linstow keine Anregungen und Hinweise. Wahrzunehmende öffentliche Belange der Gemeinde werden durch die vorliegende Planung nicht berührt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Dobbin-Linstow hat am 01.03.2022 die Vorentwürfe der 3. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplan Nr. 6 „Energiepark Groß Bäbelin“ mit der Begründung gebilligt und festgelegt, dass die frühzeitigen Beteiligungen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen sind.
Mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird seit dem 17.10.2020 westlich der BAB 19 und nördlich der Gemeindestraße nach Groß Bäbelin ein Sondergebiet Photovoltaik und Kiesabbau ausgewiesen. Nach rund zehnmonatiger Bauzeit ist dort im Juli 2021 ein Solarpark mit einer Nennleistung von 80 Megawatt Peak ans Netz gegangen.
Für den Plangeltungsberiech der 3. Änderung des F-Planes werden sonstige Sondergebiete mit der Zweckbestimmung SO Photovoltaik und ein kleineres Gewerbegebiet GE ausgewiesen.
Auf der gewerblichen Fläche ist eine „Power-to-X“-Anlage geplant. Das X kann z.B. Wasserstoff sein, der als Treibstoff für den landwirtschaftlichen Betrieb in Groß Bäbelin dienen kann. Der bei Sonnenschein erzeugte Strom (Power) soll per Elektrolyse in einen anderen Energieträger (X), wie z.B. Wasserstoff, umgewandelt werden.
Die vollständigen Unterlagen zu dem genannten Planvorhaben (Planzeichnung und Begründung) sind einmal komplett an den Bürgermeister übergeben worden, um den Papieraufwand gering zu halten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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