Beschlussvorlage - 22/2022/05
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB - Übertragung der Rechte und Pflichten an einen anderen Vertragspartner
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Kunstmann
- Einbringer:
- Frau Kunstmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Bau, Ordnung, Sicherheit und Umwelt Hohen Wangelin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Wangelin
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Entscheidung
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05.04.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss des Vertrages zur Übertragung der Rechte und Pflichten des Städtebaulichen Vertrages vom 08./16.05.2012 von der „mea Energieagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH“ auf die „mea Solar GmbH“ (neuer Vertragspartner rückwirkend zum 01.06.2020).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Hohen Wangelin hat mit der mea Energieagentur Mecklenburg-Vorpommern mbH im Jahr 2012 einen Städtebaulichen Vertrag zur Kostentragung der Ausarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 04 „Solarkraftwerk Hohen Wangelin II“ sowie damit zusammenhängende Durchführungsverpflichtungen (Vertrag siehe Anlage 2) abgeschlossen. Auf dem Grundbesitz der ehemaligen VEG Pflanzenproduktion und der ehemaligen VEB Rindermast in der Ortslage Hohen Wangelin wurde nach Abriss der alten Stallanlagen eine Solaranlage gebaut.
Die mea Energieagentur M-V beabsichtigt diesen bestehenden städtebaulichen Vertrag vom 08./16.05.2012 auf die mea Solar GmbH, rückwirkend zum 01.06.2020 zu übertragen.
Es wird um entsprechende Zustimmung der Gemeinde gebeten.
Im Wege der Vertragsübernahme werden alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf die mea Solar GmbH übertragen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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