Beschlussvorlage - 30/2022/05
Grunddaten
- Betreff:
-
Begehren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Lansen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Kunstmann
- Einbringer:
- Frau Kunstmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss Peenehagen
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Peenehagen
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Entscheidung
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01.03.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB, auf der nachfolgend genannten Fläche, für die Nutzung als Freiflächen-Photovoltaikanlage (Sondergebiet Photovoltaik):
Gemarkung: Lansen
Flur: 2
Flurstücke: 55/5, 56/5, 69 und 73
Die Solaranlage soll auf den genannten Ackerflächen zwischen den Ortslagen Lansen und Groß Gievitz, nordöstlich der Ortslage Alt Schönau errichtet werden und wird im Norden über die Gievitzer Straße sowie im Süden über die Lansener Straße erschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Herren Ulrich und Christian Kloke beabsichtigen zusammen mit der ingenia projects GmbH & Co. KG eine Freiflächen-Photovoltaikanlage (Solarpark) mit einer Leistung von ca. 25.000kWp in der Gemarkung Lansen, Flur 2, Flurstücke 55/5, 56/5, 69 und 73 zu errichten. Auf dem beigefügten Lageplan sind die für die Errichtung der Freiflächenanlage beabsichtigten Flächen farblich gekennzeichnet. Momentan werden diese Grundstücke landwirtschaftlich genutzt und befinden sich im Außenbereich. Baurecht kann nur mit einem Bebauungsplan hergestellt werden.
Die Flächen gehören zum großen Teil den Herren Kloke. Das Flurstück 69 soll vom Grundstückseigentümer Pachtweise zur Verfügung gestellt werden. Die Prüfung eines Einspeisepunktes wurde bereits vorgenommen. Für eine Teilleistung der PV Anlagen wäre ein Netzanschluss mit bis zu 3.600 kWp direkt an der Gievitzer Straße möglich. Für eine PV-Leistung darüber hinaus wurde ein Netzanschluss am bestehenden Umspannwerk in Waren vorgeschlagen. Als weitere Einspeisemöglichkeit ist ein Netzanschluss an die
110 kV-Überlandleitung im Bereich Tressow/Ulrichshusen vorhanden.
Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Dies entscheidet sie in eigenem Ermessen. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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280,1 kB
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