Beschlussvorlage - 06/2021/63

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 60 (5) der KV M-V die

Entlastung desrgermeisters (M. Schlüter) vom Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Kargow.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Kargow hat den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.12.2018 in der Fassung vom 31.08.2021 gem. § 3 Kommunalprüfgesetz M-V auf seiner Sitzung am 02.12.2021 geprüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018.

Gemäß § 60 (6) KV M-V ist der Beschluss über die Entlastung unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.

 

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