Beschlussvorlage - 06/2021/62

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 60 (5) Satz 1 der KV M-V die

Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Kargow.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Kargow hat in seiner Sitzung am 02.12.2021 den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.12.2018 gem. § 3 Kommunalprüfgesetz M-V geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kargow zum 31.12.2018 in der Fassung vom 31.08.2021.

Gemäß § 60 (6) KV M-V ist der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses

unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.

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Anlagen

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